I. Allgemeines
Nachstehende Zahlungs- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge, soweit nicht im Vertrag schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Andere Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Bedingungen als rechtsverbindlich an. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Der Lieferant Kleen-Tex Industries GmbH / Kleen-Tex industries Limited / Kleen-Tex Poland Sp. z oo wird nachfolgend zusammenfassend als KLEEN-TEX bezeichnet.
II. Auftragsannahme und Lieferpflicht
1) Für den Umfang des Auftrages ist das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von KLEEN-TEX maßgebend. Bei telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Bestellungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von KLEEN-TEX maßgebend. Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Zuschnitt ist nicht im Lieferumfang enthalten.
2) Lieferungen erfolgen frei Haus bzw. ab Werk KLEEN-TEX und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei Bedarf kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
3) Das uns zur Verfügung gestellte Material ist nicht gegen Feuer- und Transportschäden versichert. Transportschäden sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
4) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch im Falle von Betriebsstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten oder höherer Gewalt nicht verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzuges bzw. die Geltendmachung von Schadensersatz ist erst nach Mahnung und anschließender angemessener Nachfristsetzung möglich.
5) Teillieferungen, Minderlieferungen oder Mehrlieferungen sind zulässig
6) Technische Störungen im Betrieb des Lieferanten oder bei Unterlieferanten, Fälle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Feuer, Beschlagnahme wichtiger Werkstücke, Einschränkung der Energieversorgung sowie verspätete Anlieferung wichtiger Rohstoffe entbinden KLEEN-TEX von der Einhaltung der Lieferfristen. Sie ist jedoch verpflichtet, nach Überwindung dieser Hindernisse ihr Möglichstes zu tun, um eine schnelle Lieferung sicherzustellen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen offensichtlich unmöglich, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Vertrag wird entsprechend aufgelöst. Verzögert sich die Abnahme des Materials um mehr als eine Woche, ist KLEEN-TEX berechtigt, das bestellte Material auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Niederlassung von KLEEN-TEX ausschließlich Fracht und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich bei der Verpackung um Paletten, die Eigentum von KLEEN-TEX sind.
2) Erhöhen sich innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbestätigung die Preise für Material, Lohn- und Gehaltskosten oder Steuern und Abgaben, ist KLEEN-TEX berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Anzahlungen oder Vorleistungen haben keinen Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und erst dann auf den Endpreis angerechnet.
3) Rechnungen mit einem Warenwert unter bzw. bis 1.000 € sowie Erstlieferungen sind per Vorkasse zu bezahlen.
4) Alle übrigen Lieferungen sind nach Rechnungserhalt netto zu bezahlen. Bei Bestellungen mit einem Wert über 1.500 € behält sich KLEEN-TEX vor, ein Drittel des Bestellwertes nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel nach Meldung der Versandbereitschaft und das letzte Drittel bei Lieferung in bar zu verlangen. Sollte sich die Lieferung aus Gründen verzögern, die KLEEN-TEX nicht zu vertreten hat, ist KLEEN-TEX berechtigt, auch bei Bestellungen bis 1.500 € zwei Drittel der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen.
5) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und unter Vorbehalt des Protestes angenommen. KLEEN-TEX behält sich vor, die Annahme von Wechseln abzulehnen. Die Spesen für Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug ist KLEEN-TEX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % p.a. zu berechnen.
6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht ausreichend ist, so werden sämtliche offenen Forderungen unabhängig von der Laufzeit hereingenommener Wechsel sofort fällig. Unter diesen Umständen ist KLEEN-TEX berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichtzahlung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen aus irgendeinem Vertrag vorzunehmen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der jeweils letzten fälligen Forderung zzgl. Verzugszinsen und Gebühren verwendet.
7) Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen, die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen sowie die Ausübung unberechtigter Abzüge irgendwelcher Art sind nicht zulässig.
IV. Eigentumsvorbehalt
1) Alle Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich aller Zinsen und Gebühren Eigentum von KLEEN-TEX. Der Eigentumsvorbehalt gilt zugleich als Sicherung bis zur Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen.
2) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen normalen Bedingungen zu veräußern; Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ihm jedoch nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen seiner Rechte durch Dritte hat der Kunde KLEEN-TEX unverzüglich davon zu unterrichten. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware, so tritt er bereits ab dem Zeitpunkt der Veräußerung bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen seine Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an KLEEN-TEX ab. Auf Verlangen von KLEEN-TEX hat der Kunde seine Abnehmer über die Abtretung der Forderungen zu unterrichten und KLEEN-TEX die zur Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
V. Mängelansprüche
1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Maßabweichungen und Farbabweichungen lassen sich nicht vermeiden und können nicht beanstandet werden. Ist die Ware aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so wird KLEEN-TEX die Ware nach seiner Wahl nachbessern oder durch einwandfreie Ware ersetzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Preises verlangen. Nicht behandeltes Material kann nicht beanstandet werden. Beanstandetes Material ist KLEEN-TEX unverzüglich vorzulegen.
2) Zunächst hat der Kunde KLEEN-TEX Gelegenheit zur unverzüglichen Nachbesserung zu geben, soweit deren Haftung nicht ausgeschlossen ist. Für Mängel haftet KLEEN-TEX nur in Höhe der Herstellungskosten am Tage der Lieferung bzw. in Höhe des Einkaufspreises, zu dem das Rohmaterial reproduziert oder gekauft werden kann.
3) Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Erhalt des Materials. Schadensersatzansprüche sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für beide Teile ist Kufstein/Österreich. Gerichtsstand ist Kufstein/Österreich. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse. Für alle Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht.
VII. Sonstige Bedingungen
1) An allen von Kleen-Tex gefertigten Unterlagen, Zeichnungen und Mustern verbleiben Eigentums- und Urheberrechte bei Kleen-Tex. Der Kunde darf diese ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.
2) Bei Anlieferung von Ware zur Lohnveredelung hat uns der Kunde eine Aufstellung mit Einzelmaßen, Gesamtmaßen und allen erforderlichen Angaben zur Ware (zB Behandlungs- und Waschhinweise) zu übersenden.
3) KLEEN-TEX ist berechtigt, aus der uns zur Verarbeitung überlassenen Ware Roh- oder verarbeitete Proben zu entnehmen. Diese Proben sind vertraulich zu behandeln. Eine Prüfung des Rohmaterials vor der Verarbeitung ist für KLEEN-TEX nicht erforderlich.
4) Eine Mängelrüge von KLEEN-TEX entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Prüfung des verarbeiteten Materials. Es besteht keine Verpflichtung, das verarbeitete Material mit den Original-Endstücken anzuliefern. Endstücke und sonstige Kleinteile, die für eine einwandfreie Verarbeitung und Optik abgeschnitten werden müssen, gelten als unvermeidlicher Abfall. Der Kunde akzeptiert 5 % Verschnitt, mindestens jedoch 20 m² der Gesamtpartie. Wir werden unser Möglichstes tun, um den Anteil an Verschnitt so gering wie möglich zu halten. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsbestandteilen behält sich KLEEN-TEX das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie, wenn der Auftrag nicht erteilt wurde, unverzüglich an KLEEN-TEX zurückzugeben.
5) Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Maßangaben, sind annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, sofern Funktion und Aussehen des bestellten Materials nicht grundlegend geändert werden.
6) Diesen AGB kann innerhalb einer Werktage nach Erhalt schriftlich widersprochen werden. In diesem Fall gilt die Bestellung als nichtig.
7) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass sämtliche von ihm erstellten Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken- und Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen und die ggf. erforderliche Zustimmung Dritter vorliegt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass KLEEN-TEX berechtigt ist, von KLEEN-TEX erstellte Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken- und Firmenzeichen etc. in Flyern, Anzeigen, im Internet etc. zu veröffentlichen. Der Kunde bestätigt weiters, dass er KLEEN-TEX nicht wegen der Verwendung von Entwürfen, Mustern, Designs, Logos, Marken- und Firmenzeichen oder Schriftzügen belangt bzw. dafür Sorge trägt, dass KLEEN-TEX bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte rechtlich geschützt bleibt.